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 Betreff des Beitrags: Berufs Ausbildung beihilfe
BeitragVerfasst: 29.01.2008, 11:47 
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Ich hätte mal ne Frage vielleicht hat hier ja jemand schon Erfahrungen zugemacht.

Ich bin ja jetzt in meiner ausbildung und würde gerne ausziehen.
Deswegen habe ich mich beim arbeitsam usw. danach erkundigt wie das aussehen würde.
Im Internet findet man meißt die Bedingung dass man über 18 sein muss was ich ja auch bin.

Auf alle fälle habe ich mich da jetzt einmal direkt erkunbdigt und die haben mir gesagt dass sie mir eine Antrag zuschicken wollen,das Problem ist jetzt nur,dass sie den Mietvertrag dabei haben wollen,aber ich kann mir ja nur ne Wohnung suchen wenn ich auch weiß dass ich sie mir leisten kann.
Doch andersherum geht es nicht,jetzt weiß ich nicht wirklich was ich machen soll.
Ich würde ja schon sehr gerne ausziehen nur wenn sie mir dann sagen dass mit kein Bab zusteht habe ich kaum Möglichkeiten die Wohnung zu finazieren da ich als Floristin nicht wirklich viel verdiene.

Aber können sie denn dann noch sagen dass sie mir kein Geld mehr geben?

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 29.01.2008, 11:47 


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 Betreff des Beitrags: Re: Berufs Ausbildung beihilfe
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 20:47 
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AltWgler
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Asahi hat geschrieben:

Aber können sie denn dann noch sagen dass sie mir kein Geld mehr geben?


Im Grunde genommen nicht weil du sämtliche Bedingungen erfüllst. Das Argument mit den Bleiben bei den Eltern zieht nicht weil du über 18 Jahrealt bist ( das mit den unter 25 Jahren bei den Eltern gilt nur für Schüler bzw. Leute, die noch nie gearbeitet haben).

Weitere Bedingungen wären Folgende:
1. Die Eltern dürfen nicht soviel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber unterstützen könnten. Richtiger: Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um den Bedarf der/s Auszubildenden ganz zu bestreiten, d.h., die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil am Bedarf des Jugendlichen, der durch die Eltern, das Einkommen und/oder Vermögen der/s Azubis nicht abgedeckt ist.

2. Ist man verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners in die Berechnung mit ein.

3. Man selber nicht genug Geld aufbringen kann um seinen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Wenn du diese noch erfüllst hast du ein Anrecht auf die Berufsausbildungsbeihilfe und das kann man dir nicht verwehren.

Wenn du die Summe des Babs wissen willst kannst du es über den BAB-Rechner ausrechnen lassen.


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BeitragVerfasst: 06.02.2008, 22:47 
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WGler
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Ui, du möchtest ausziehen? Find ich echt schön , beneide dich. *.*

Naja, da weiß ich leider auch net weiter, nach diesen ganzen Paragraphen-Chaos in letzter Zeit mit Beihilfen, etc....
Ich glaub mal, das RPG-Man das hier schon richtig erläutert hat.


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BeitragVerfasst: 07.02.2008, 01:00 
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Hm ihr habt wohl nen anderes gesetzt (was eigtl nicht sein kann da es auf Bundesebene geändert wurde) !!!

Ich wollte auch ausziehen

19 jahre alt, in der ausbildung...zustehen würden mir laut vater Staat 50 qm !

Allerdings würder der Staat (und so wird das bei dir auch sein) nur in ausnahmefällen diverse Gelder geben. Ansonsten werden deine Eltern zur Kasse gebeten! Bis zum 21. oder 23. Lebensjahr hast du - laut gesetz - kein anspruch auf eine eigene Wohnung. Ich habe mich dafürber letze woche informiert weil ich da auch ausziehen wollte.

Mir wurde als alternative eine WG angeboten ,was aber nur bedingt in meinem Interesse liegt.

Also ich würde mir da keine großen hoffnungen machen, habe auc diverse Anträge u.Ä. mitbekommen...aber wie gesagt, vielleicht ist das in eurem/deinem Bundesland anders...

Die Informationen aus dem netz sind meist nicht mehr aktuell (aufgrund der dortigen Infos hatte ich mir ja hoffnung gemacht hehe)

greetz

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BeitragVerfasst: 07.02.2008, 06:42 
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@Sturmwolf
ICh wollte auch erstmal in ne kleine Wg ziehen

@Rpgman
Danke,so ähnlich hatte ich es auch verstanden da ich ja auch einmal da angerufen hatte.

@Thomas
Ja:)Es wird langsam mal Zeit:)

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BeitragVerfasst: 10.02.2008, 10:32 
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Wenn du kein BAB oder ähnliches Bekommst, kannst du noch direkt beim Amt MIethilfe beantragen.
Es ist meistens nicht hoch, aber so kannst du dir meistens eine Wophnung zum 1/3 bzw. zu 1/2 leistens.

Ansonsten joar halt die an RPG Post.

Pass nur auf, wenn du z.B Bafög versuchst zu beantragen, lass es sein in NRW es sind schweine, ich warte bis heute noch auf mein Antrag >_> Aber immerhin bekomme ich am ende dieses Schuljahr wohl alles dnan ausgezahlt -.-

WEnn es beim BAB auch so ist ( was aber nicht sein kann, weil es zwei Ämter sind jedenfalls bei uns in Nidersachsen), dann viel spaß ;)

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BeitragVerfasst: 17.04.2008, 21:29 
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Ich habe jetzt Bescheid bekommen das ich bab bekomme:)
Und es hatt gar nicht so lange gedauert wie ich angenommen hatte sondern ca. 4 Wochen.
Ab nächsten Monat bekomme ich es dann wahrscheinlich ausgezahlt und das plus kindergeld:)

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