Asahi hat geschrieben:
Aber können sie denn dann noch sagen dass sie mir kein Geld mehr geben?
Im Grunde genommen nicht weil du sämtliche Bedingungen erfüllst. Das Argument mit den Bleiben bei den Eltern zieht nicht weil du über 18 Jahrealt bist ( das mit den unter 25 Jahren bei den Eltern gilt nur für Schüler bzw. Leute, die noch nie gearbeitet haben).
Weitere Bedingungen wären Folgende:
1. Die Eltern dürfen nicht soviel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber unterstützen könnten. Richtiger: Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um den Bedarf der/s Auszubildenden ganz zu bestreiten, d.h., die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil am Bedarf des Jugendlichen, der durch die Eltern, das Einkommen und/oder Vermögen der/s Azubis nicht abgedeckt ist.
2. Ist man verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners in die Berechnung mit ein.
3. Man selber nicht genug Geld aufbringen kann um seinen Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Wenn du diese noch erfüllst hast du ein Anrecht auf die Berufsausbildungsbeihilfe und das kann man dir nicht verwehren.
Wenn du die Summe des Babs wissen willst kannst du es über den
BAB-Rechner ausrechnen lassen.